SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN COESFELD


Flexible Hilfen

flexible hilfen

Dieses Angebot des SkF Coesfeld richtet sich an Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen.


Die Flexiblen Hilfen unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem Lebensumfeld. Art und Umfang der Hilfe werden für jeden Einzelfall individuell mit den Beteiligten und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.


Die Stärken unseres ambulanten Angebotes liegen in der großen Flexibilität und Methodenvielfalt bei gleichzeitig professioneller Struktur des Hilfeprozesses.


Die differenzierte Arbeit leisten Dipl. Sozialarbeiterinnen und Dipl. Sozialpädagoginnen mit Berufserfahrung und entsprechenden Zusatzqualifikationen. 

erziehungsweisung

Gesetzliche Grundlage JGG § 10 Abs. 1

Die Erziehungs- bzw. Betreuungsweisung zielt auf die Regelung der Lebensführung des Jungendlichen und seine Perspektivplanung. 

sozialpädagogische familienhilfe

Gesetzliche Grundlage SGB Vlll § 31

Die Sozialpädagogische Familienhilfe zielt auf die Stärkung der Selbsthilfekompetenzen der Familie ab. Sie orientiert sich an den realen Lebens- und Alltagsbedingungen der Familie. In einem klar strukturierten und für die Beteiligten transparenten Beratungs- und Hilfeprozess stärken und aktivieren wir die Ressourcen der Familie und des Umfelds. Die Familienhilfe ist in der Regel längerfristig angelegt und gibt konkrete, praktische Lebenshilfe. 

erziehungsbeistandschaft

Gesetzliche Grundlage SGB Vlll § 30

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen mit dem Ziel, eine angemessene Selbstständigkeit zu erreichen. Dies geschieht durch Beratung und konkrete Hilfestellungen unter Einbeziehung der Familien und des sozialen Umfeldes. 

Solange Kinder klein sind, gib ihnen tiefe Wurzeln, wenn sie älter sind, gib ihnen Flügel.

Indisches Sprichwort

clearing

Gesetzliche Grundlage SGB Vlll § 27 ff

Das Clearing ist ein Klärungsprozess. Zielgruppe sind Familien, in denen ein Hilfebedarf gesehen wird, jedoch noch Unklarheiten über die Art der Hilfe bestehen. Im Clearing erarbeiten wir eine abgestimmte Einschätzung zur Problemlage und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen und für individuelle Hilfen. 

hilfe für junge erwachsene/volljährige

Gesetzliche Grundlage § 41 SGB Vlll

Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Erziehungsverantwortung der Eltern. Der junge Erwachsene erhält Hilfe mit dem Ziel, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. 


ihre ansprechpartnerin

Hedwig Schwaaf

Dipl. Sozialpädagogin

Tel.: 02541 9544-13

schwaaf@skf-coesfeld.de