Rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selber besorgen können.
Das Betreuungsgesetz (BGB § 1896 ff) stellt das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund!
Rechtliche Betreuungen werden von Angehörigen und Ehrenamtlichen, Berufsbetreuern, Betreuungsvereinen und -behörden geführt. Jede volljährige geeignete Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die rechtliche Betreuung übernehmen.
Die Bestellung des Betreuers und die Festlegung seiner Aufgaben erfolgt durch das zuständige Amtsgericht.
Mögliche Aufgabenbereiche sind:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind!