SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN COESFELD


Rechtliche Betreuung

was ist rechtliche betreuung?

Rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht angeordnete Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selber besorgen können.

 

Das Betreuungsgesetz (BGB § 1896 ff) stellt das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund! 

wer kann betreuer/in werden?

Rechtliche Betreuungen werden von Angehörigen und Ehrenamtlichen, Berufsbetreuern, Betreuungsvereinen und -behörden geführt. Jede volljährige geeignete Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die rechtliche Betreuung übernehmen.

 

Die Bestellung des Betreuers und die Festlegung seiner Aufgaben erfolgt durch das zuständige Amtsgericht.

 

Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Gesundheitsfürsorge,
  • Vermögenssorge,
  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern,
  • Wohnungsangelegenheiten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie an dieser Aufgabe interessiert sind! 

wir bieten an:

  • Information und Beratung zur rechtlichen Betreuung und persönlichen Vorsorge;
  • Übernahme von rechtlichen Betreuungen auf der Grundlage des BGB § 1896;
  • Gewinnung, Beratung, Fortbildung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuer/innen;
  • Beratung von Bevollmächtigten;
  • Einzelberatung und Vorträge für Gruppen,Vereine und Verbände zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung;
  • Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer/innen. 

Heute sind wir alle voneinander abhängig, niemand kann sich mehr in seine persönliche Festung zurückziehen, ein Inseldasein pflegen.

– Dalai-Lama

ihre ansprechpartnerinnen

Angela Krüper

Diplompädagogin

Tel.: 02541 9544-17

krueper@skf-coesfeld.de

Anne Thier

Dipl. Sozialarbeiterin

Tel.: 02541 9544-12

thier@skf-coesfeld.de

Gabriele Helmich

Dipl. Sozialarbeiterin

Tel.: 02541 9544-0

helmich@skf-coesfeld.de